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Erstberatung gem. § 34 RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Was ist eine Erstberatung?
Viele Menschen haben Hemmungen einen Anwalt aufzusuchen und um Rechtsrat zu bitten. Entweder, weil sie noch nie bei einem Anwalt waren oder weil sie zu hohe Kosten befürchten.
Wir bieten daher im Erb-, Gesellschafts- und Immobilienvertragsrecht eine Erstberatung zu EUR 29,00 an. Diese Erstberatung dauert ca. 15-20 Minuten.
Sollte ein darüber hinausgehender Zeitaufwand erforderlich sein, wird eine individuelle Vergütungsvereinbarung erforderlich.
Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit.
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer mit Ihnen individuell geschlossenen Vergütungsvereinbarung.
Bei einer Abrechnung nach dem RVG richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert Ihres konkreten Anliegens (Gegenstandswert).
Dabei ist zu beachten, daß in § 4 Abs. 2 RVG gesetzlich vorgeschrieben ist, daß in Gerichtsverfahren die Vergütung nicht unterhalb der gesetzlichen Gebühren, die sich nach dem RVG richten, liegen darf.
Außerhalb dessen kann die Vergütung frei ausgehandelt werden. Wir bieten Ihnen inhaltlich je nach Fallgestaltung und Tätigkeitsaufwand einen Festpreis, eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder eine Kombination aus beidem an.
Die Kosten einer Zusammenarbeit hängen stark vom Bearbeitungsaufwand ab und werden individuell auf Ihre Bedürfnisse angepaßt.
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