Philosophie
1975, im Jahr meiner Anwaltszulassung, waren in Westdeutschland ca. 26.000 Anwälte zugelassen. Heute gibt es in Deutschland ca. 149.000 zugelassene Anwälte.
Die Europäisierung des Rechts, die Globalisierung der Beratung sowie der Trend zu Anwaltsfabriken (Großkanzleien) einerseits, die Anwaltsdichte, der Rechtsrat im Internet oder zu Festpreisen im Kaufhaus andererseits, haben das Berufsbild des Anwalts und dessen Ansehen in der Öffentlichkeit völlig verändert.
Andererseits ist der Bedarf nach qualifizierter und individueller Rechtsberatung stark gewachsen. Anwaltliche Dienstleistung kann und sollte einen effizienten Beitrag zum Wertschöpfungsprozess für den Mandanten leisten. Ich sehe meine Aufgabe bevorzugt darin, zukunftsorientiert und mitgestaltend tätig zu sein, auch und gerade im Bereich strategischen Vorgehens. Im Idealfall bedeutet dies, dass ich in einem sehr frühen Stadium der Verhandlungen in das Vertragsmanagement eingeschaltet werde. Dadurch können frühzeitig juristische Klippen erkannt und Irrwege vermieden werden.
Mein ganzheitlicher Beratungsansatz, sowohl als Anwalt als auch als Notar ist auf die individuelle Situation des Mandanten bezogen. Dabei berücksichtige ich rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Perspektiven – auch gern gemeinsam mit anderen Beratern des Mandanten.
Als Rechtsanwalt und Notar arbeite ich häufig und gerne im Netzwerk mit anderen Beratern. Damit ist sichergestellt, dass auch Spezialfragen kompetent abgearbeitet werden können.
Durch die Bürogemeinschaft mit der Sozietät Dr. Schmel & Partner GbR, Bremen – Bremerhaven – Beverstedt, besteht direkter Kontakt und Austausch mit Fachanwälten z. B. in den Bereichen Erbrecht und Familienrecht.
Im Vordergrund der Beratung steht für mich eine außergerichtliche wirtschaftliche Lösungsfindung.
Die anwaltliche Dienstleistung zeichnet sich durch die vom Gesetz geforderte und geschützte Verschwiegenheit und Unabhängigkeit des Anwaltes, die durch das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, besonders herausgestellt wird.
In Honorarfragen kann der Mandant Transparenz erwarten und eben keine Überraschungen. Stundensatzvereinbarungen sind ein probates Mittel für Mandant und Anwalt, Beratungsleistungen fair und überschaubar abzurechnen. Nach dem neuen RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) können Honorarvereinbarungen im außergerichtlichen Bereich getroffen werden.
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