Alexander Jamnig - Notar und Mediator in Bremen spezialisiert auf

Mediationsverfahren im Bereich des Erbrechts und Gesellschaftsrechts (Wirtschaftsrecht)
Startseite / Mediator

Mediation

Herr Rechtsanwalt und Notar Alexander Jamnig hat sich auf Mediationsverfahren im Bereich des Erb- und Gesellschaftsrechtes (Wirtschaftsrecht) spezialisiert. Herr Jamnig führt die Bezeichnung Mediator (DAA) – Deutsche Anwaltsakademie – seit 2009. Die Vorteile einer Mediation durch einen im Erb- und Wirtschaftsrecht erfahrenen Rechtsanwalt ist offensichtlich.

Mediation ist ein vertrauliches Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines Mediators - freiwillig und eigenverantwortlich - eine einvernehmliche und außergerichtliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben.

Mediation ist auch zur Vermeidung von Konflikten sinnvoll(z.B.: Unternehmensnachfolge, Vermögensnachfolgeregelung, Gesellschafterauseinandersetzung).

Vorteile der Mediation:

  • Bei Kooperationsbereitschaft der Parteien, ist eine interessengerechte Lösung des Konfliktes kurzfristig und verbindlich möglich, gerade bei Komplexen Sachverhalten;
  • das Verfahren ist vertraulich und kostengünstig;
  • in Erbrechtsfällen kann der Nachlass schnell gesichert und geordnet realisiert werden;
  • bei gesellschaftsrechtlichen Konflikten ist die Wirtschaftlichkeit und die kaufmännische Sicherheit zügig erreichbar;
  • dagegen sind Gerichtsverfahren zeitaufwendig und teuer, bei andauernder Unsicherheit des ungelösten Konfliktes;


Konfliktlösung durch Mediation:

Jeder kennt die Situation:
Die Konfliktparteien stellen mit fortdauernder Länge des Konfliktes jede vernünftige Kommunikation ein. Es wird nicht mehr miteinander gehandelt und gesprochen. Der sachliche Konflikt und das persönliche Verhältnis werden untrennbar miteinander verquickt.

Durch erprobte Kommunikationstechniken und durch eine strukturierte Verhandlungsführung, versucht der Mediator, Blockaden und Vorbehalte der Parteien zu lösen und statt Rechtspositionen, die wahren Interessen der Parteien aufzudecken, um Lösungsräume zu schaffen.

Oft liegt der Kern des Konfliktes nicht auf der Sachebene, sondern in den persönlichen Beziehungen. Dieser wird den Parteien deutlich. Durch Anerkennung der gegenseitigen Interessen (das sind in der Regel die Grundbedürfnisse, dieallen Menschen gleich sind, wie z. B. Sicherheit, Anerkennung und Freiheit zum eigenverantwortlichen Handeln), sind diese wieder in der Lage, miteinander zu kommunizieren.

Das Mediationsverfahren endet mit einer schriftlichen Vereinbarung, die durch das Gericht oder durch einen Notar verbindlich und für vollstreckbar erklärt werden kann.

Das Mediationsverfahren kann mit den Konfliktparteien alleine aber auch gerne in Begleitung ihrer Anwälte durchgeführt werden. Es gibt Konflikte, bei denen es sinnvoll ist, dass der Mediator Lösungsräume in Einzelgesprächen auslotet.

Grundlage des Mediationsverfahrens ist ein zu Beginn abgeschlossener Mediationsvertrag, in dem die Ziele, der Konflikt und die Honorierung der Mediation festgelegt werden.



Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung

Stellungnahme der Bundesärztekammer, auf die in...
mehr...

Ihr Wille zählt

Ausführungen zur gesetzlichen Erbfolge, Testament...
mehr...

Entwurf einer Betreuungsvollmacht

Dieses Muster enthält einen Entwurf einer Gener...
mehr...

Mediationsvertrag

Dieses Muster enthält einen Entwurf zur...
mehr...