Herr Rechtsanwalt
und Notar Alexander Jamnig hat sich auf Mediationsverfahren im Bereich des Erb-
und Gesellschaftsrechtes (Wirtschaftsrecht) spezialisiert. Herr Jamnig
führt die Bezeichnung Mediator (DAA) – Deutsche Anwaltsakademie – seit
2009. Die Vorteile einer Mediation durch einen im Erb- und Wirtschaftsrecht
erfahrenen Rechtsanwalt ist offensichtlich.
Mediation ist ein
vertrauliches Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines Mediators - freiwillig
und eigenverantwortlich - eine einvernehmliche und außergerichtliche Beilegung
ihres Konfliktes anstreben.
Mediation ist auch zur Vermeidung von
Konflikten sinnvoll(z.B.:
Unternehmensnachfolge, Vermögensnachfolgeregelung, Gesellschafterauseinandersetzung).
Vorteile der Mediation:
- Bei Kooperationsbereitschaft der Parteien, ist
eine interessengerechte Lösung des Konfliktes kurzfristig und verbindlich
möglich, gerade bei Komplexen Sachverhalten;
- das Verfahren ist vertraulich und kostengünstig;
- in Erbrechtsfällen kann der Nachlass schnell gesichert
und geordnet realisiert werden;
- bei gesellschaftsrechtlichen Konflikten ist die
Wirtschaftlichkeit und die kaufmännische Sicherheit zügig erreichbar;
- dagegen sind Gerichtsverfahren zeitaufwendig
und teuer, bei andauernder Unsicherheit des ungelösten Konfliktes;
Konfliktlösung durch Mediation:
Jeder kennt die
Situation:
Die
Konfliktparteien stellen mit fortdauernder Länge des Konfliktes jede
vernünftige Kommunikation ein. Es wird nicht mehr miteinander gehandelt und gesprochen.
Der sachliche Konflikt und das persönliche Verhältnis werden untrennbar miteinander
verquickt.
Durch erprobte Kommunikationstechniken
und durch eine strukturierte Verhandlungsführung, versucht der Mediator, Blockaden und Vorbehalte der Parteien zu
lösen und statt Rechtspositionen, die wahren Interessen der Parteien aufzudecken,
um Lösungsräume zu schaffen.
Oft liegt der Kern
des Konfliktes nicht auf der Sachebene, sondern in den persönlichen Beziehungen.
Dieser wird den Parteien deutlich.
Durch Anerkennung der gegenseitigen Interessen (das sind in der Regel die
Grundbedürfnisse, dieallen Menschen
gleich sind, wie z. B. Sicherheit, Anerkennung und Freiheit zum
eigenverantwortlichen Handeln), sind diese wieder in der Lage, miteinander zu
kommunizieren.
Das Mediationsverfahren
endet mit einer schriftlichen Vereinbarung, die durch das Gericht oder durch
einen Notar verbindlich und für vollstreckbar erklärt werden kann.
Das
Mediationsverfahren kann mit den Konfliktparteien alleine aber auch gerne in
Begleitung ihrer Anwälte durchgeführt werden. Es gibt Konflikte, bei denen es
sinnvoll ist, dass der Mediator Lösungsräume in Einzelgesprächen auslotet.
Grundlage des
Mediationsverfahrens ist ein zu Beginn abgeschlossener Mediationsvertrag, in
dem die Ziele, der Konflikt und die Honorierung der Mediation festgelegt
werden.